AGB Wedding Sparkle

 

Wedding Sparkle Christmas & Glamour Edition

Der Aussteller akzeptiert mit der Anmeldung die allgemeinen Messebedingungen des Veranstalters (Relationslink Werbeagentur GmbH) und nimmt zur Kenntnis, dass im Falle einer Vertragsverletzung durch den Aussteller der Veranstalter mit sofortiger Wirkung aus dem Vertragsverhältnis zurücktreten kann.

Mit der Bestätigung / Anmeldung erhält der Aussteller eine Rechnung, mit welcher die festgelegten Zahlungen fällig werden und welche umgehend ohne jeden Abzug zur Zahlung zu bringen sind.

Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die Teilnahme nicht garantiert. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als angenommen. Danach einge- hende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges kommt ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 14 % über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit zur Anwendung sowie 30 €* zuzüglich MwSt. je Mahnschreiben. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer, die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzuhalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.

Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular sind unwirksam.

Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt gewissenhaft seitens der Veranstalterin. Die Vergabe folgt zufällig und unter Berück- sichtigung einer guten Abwechslung bzw. Balance von Dienstleister-Kategorien. Sonderwünsche können bei der Anmeldung bekanntgegeben, aber nicht garantiert werden. Der Standplan wird den Ausstellern frühzeitig (spätestens drei Wochen vor dem Termin) per Mail gesendet. Ein Nichtgefallen des Standplatzes berechtigt den Aussteller weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatzansprüchen.

Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu zahlen: Bis 3 Wochen vor der Messe 75 Prozent der Auftragssumme. Ab drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 Prozent der Auf- tragssumme. Die Stornogebühr ist unabhängig vom Verschulden zu bezahlen.

Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Standplatz an einen Dritten zu vermieten / zu verkaufen.

Eine Untervermietung und/oder Präsentation von Mitausstellern (Auflegen oder verteilen von fremdem Werbematerial z.B. Flyer, Visitenkarten, etc.) ist generell untersagt. Ausnahmen werden nach schriftlicher Anfrage gerne bearbeitet. Pro Mitaussteller werden 250 €* verrechnet

Höhere Gewalt, wichtige Gründe: Der Veranstalter ist jederzeit und ohne Angaben von Gründen berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder ganz abzusagen. Der Aussteller hat in solchen Fällen weder Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag noch auf die Zahlung eines Schadenersatzes.

Wird die Messe ganz oder teilweise abgesagt, so werden die Ausstellerkosten aliquot zurückerstattet. Der Aussteller ver- zichtet auf jegliche Ansprüche oder Schadensersatzforderungen gegenüber dem Veranstalter im Falle von Betriebsunter- brechungen gleichgültig welcher Art und Dauer (z.B. wie Stromausfälle, Gasgebrechen, Bombendrohungen, Demonstratio- nen, Terrorwarnungen, Wetterereignisse, etc.). Der Veranstalter übergibt die Standplätze grundgereinigt an die Aussteller. Für die laufende / tägliche Reinigung hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Die eventuelle Entsorgung von Müll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen von Inventar, Waren oder persönlichen Vermögenswerten des Ausstellers oder dessen Personal aus.

Der Aussteller haftet hinsichtlich aller von ihm einzuhaltender verwaltungsrechtlicher, insbesondere gewerberechtlicher Vorschriften alleine und verpflichtet sich, diesbezüglich die Veranstalter schad- und klaglos zu halten. Der Aussteller trägt alleine die Verantwortung für seine geschäftliche Tätigkeit betreffend Steuern und Abgaben und verpflichtet sich, den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Der Aussteller haftet den Veranstaltern, soweit er nicht höhere Gewalt nachweist, für sämtliche Schäden, welche während der Messe an der Standfläche, deren Einrichtungen und deren Zubehör entstehen. Diese Haftung gilt sowohl für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit als auch für bloß leichte Fahrlässigkeit und geringfügiges Verschulden. Diese Haftung erstreckt sich auch auf sämtliche Personen, welcher sich der Aussteller bedient.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Beschränkungen hinsichtlich von durch Ausstellern mitgebrachten Veranstal- tungsgegenständen vor Ort vorzunehmen. Der Aussteller gibt an, vor dem Aufbau die Hausregeln der Location gelesen und akzeptiert zu haben.

Der Verkauf von Getränken und Nahrungsmitteln ist ausnahmslos der Location bzw. dem Veranstalter gestattet, sowie gebuchten Food und Beverage Ständen.

Der Veranstalter ist befugt, jederzeit Fotoaufnahmen & Videoaufnahmen der Veranstaltung inkl. den Ausstellern zu tätigen und für Eigen- und Werbezwecke zu nutzen. Dem Veranstalter wird erlaubt, Informationen und Updates via Email, Telefon und Fax an den Aussteller zu senden.

Die Veranstaltung findet in einem Palais statt, es gilt die Hausordnung des Palais Auersperg. Die Standplätze sind an Gegebenheiten historischer Räumlichkeiten gebunden. Es ist den Anweisungen vor Ort Folge zu leisten. Dies beinhaltet auch, dass Standplätze um und in historische Antiquitäten aufzustellen sind, auch wenn dies die gebuchte Quadratmeteranzahl verringern sollte.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

Änderungen dieser Bedingungen sind vorbehalten und werden den Ausstellern schriftlich mit- geteilt. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsschluss der Veranstalterin schriftlich zu melden. Später erhobene Forderungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Vereinbarungen abseits dieser Be- dingungen sind für die Veranstalterin nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Auf das Vertragsver- hältnis zwischen Veranstalterin und Aussteller ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.

Stand dieser Bestimmungen: 19. Juli 2023

Die Vertragspartner verzichten auf die Irrtumsanfechtung. Es gelten die AGB des Veranstalters. Gerichtsstand Wien.